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   LG Göttingen, 02.08.2001 - 10 T 40/01   

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https://dejure.org/2001,6249
LG Göttingen, 02.08.2001 - 10 T 40/01 (https://dejure.org/2001,6249)
LG Göttingen, Entscheidung vom 02.08.2001 - 10 T 40/01 (https://dejure.org/2001,6249)
LG Göttingen, Entscheidung vom 02. August 2001 - 10 T 40/01 (https://dejure.org/2001,6249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1b, c InsVV; § 2 Abs. 1 InsVV; § 116 Nr. 2 ZPO; § 9 InsVV
    Vorschussverlangen eines Insolvenzverwalters auf die Vergütung und die Auslagen aus der Insolvenzmasse; Zulässigkeit des Angriffes eines Beschlusses über die Festsetzung eines Vorschusses des Insolvenzverwalters mit der sofortigen Beschwerde; Folgen eines die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorschussverlangen eines Insolvenzverwalters auf die Vergütung und die Auslagen aus der Insolvenzmasse; Zulässigkeit des Angriffes eines Beschlusses über die Festsetzung eines Vorschusses des Insolvenzverwalters mit der sofortigen Beschwerde; Folgen eines die ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütungszuschlag bei Betriebsfortführung und -veräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 665
  • Rpfleger 2001, 614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus LG Göttingen, 02.08.2001 - 10 T 40/01
    Dass mit der Entnahme eines Vorschusses die Interessen anderer Massegläubiger für den Fall der Masseunzulänglichkeit möglicherweise beeinträchtigt werden ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insoweit als "unerheblich" erachtet worden, als dem Vergütungsanspruch des Verwalters aus den dort genannten Gründen ein "Vorrang eingeräumt worden ist (vgl. BVerfG ZIP 1993, 838; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren, § 9 InsVV, Rdnr. 17).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus LG Göttingen, 02.08.2001 - 10 T 40/01
    Zwar kann der Vorschuss bei Darlegung entsprechender Gründe die Regelvergütung im Sinne der Staffelvergütung des einfachen Regelsatzes nach § 2 InsVV überschreiten, es darf jedoch die zu erwartende Gesamtvergütung nicht überschritten werden (BGHZ 116, 233, 242 [BGH 05.12.1991 - IX ZR 275/90] ; Pape, ZIP 1986, 760; LG Magdeburg ZIP 1995, 1372; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung in Insolvenzverfahren, § 9 InsVV Rdnr. 13).
  • BGH, 05.11.1985 - X ZR 23/85

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

    Auszug aus LG Göttingen, 02.08.2001 - 10 T 40/01
    Das allgemeine Interesse fordert die Rechtsverfolgung nur dann, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Auswirkungen nach sich ziehen würde (BVerfGE 35, 345, 356; BGH WM 86, 405; Zöller, Zivilprozessordnung, 22. Aufl. § 116 Rdnr. 15).
  • VG Schleswig, 06.06.1984 - 12 A 249/83
    Auszug aus LG Göttingen, 02.08.2001 - 10 T 40/01
    Zwar gelten Vorschüsse nach herrschender Meinung nicht als Darlehn sondern mit der Erbringung der entsprechenden Arbeitsleistung als verdient, sodass bei massearmen Verfahren ein Rückforderungsanspruch entfällt (BGHZ 114, 233, 242 [BGH 12.03.1991 - KVR 26/89]; Eickmann ZIP 1985, 46, 57).
  • LG Magdeburg, 27.07.1995 - 3 T 356/95
    Auszug aus LG Göttingen, 02.08.2001 - 10 T 40/01
    Zwar kann der Vorschuss bei Darlegung entsprechender Gründe die Regelvergütung im Sinne der Staffelvergütung des einfachen Regelsatzes nach § 2 InsVV überschreiten, es darf jedoch die zu erwartende Gesamtvergütung nicht überschritten werden (BGHZ 116, 233, 242 [BGH 05.12.1991 - IX ZR 275/90] ; Pape, ZIP 1986, 760; LG Magdeburg ZIP 1995, 1372; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung in Insolvenzverfahren, § 9 InsVV Rdnr. 13).
  • AG Göttingen, 28.09.2001 - 74 IN 147/99

    Rechtsmittel bei Vergütungsvorschuss

    Eine Überprüfung gem. § 11 Abs. 1 RpflG scheidet daher aus (LG Göttingen .ZInsO 2001, 846), ebenso eine Überprüfung gem. § 11 Abs. 2 RpflG.

    Dieses hat mit Beschluß vom 02.08.2001 - 10 T 40/01 (ZInsO 2001, 846) die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen.

    Dies hat das Landgericht Göttingen im Beschluß vom 02.08.2001 - 10 T 40/01 (ZInsO 2001, 846) im einzelnen ausgeführt (Seite 4 bis 6 = Bl. 493 - 495 d.A.).

    Soweit vereinzelt dem Schuldner ein Beschwerderecht zugebilligt wird (Eickmann § 9 InsVV Rz. 20), hat das Landgericht Göttingen im Beschluß vom 02.08.2001 -10 T 40/01 (ZInsO 2001, 846) Seite 5 (Bl. 494 d.A.) diese Auffassung zurückgewiesen.

  • OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Entnahme

    Anfechtbar ist erst die endgültige Vergütungsfestsetzung (so im Ergebnis auch: LG Göttingen, NZI 2001, 665; MK/Nowak, InsO, 2001, § 9 InsVV Rdnr. 14; Foltis, ZInsO 2001, 842; a.A.: LG Stuttgart, NZI 2000, 547 [548]; Eickmann, Vergütungsrecht, 1999, § 9 InsVV Rdnr. 19; Delhaes in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 64 Rdnr. 14; für die uneingeschränkte Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zustimmung; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung in Insolvenzverfahren 2. Auflage 1999, § 9 InsVV Rdnr. 17; Haarmeyer, ZInsO 2001, 938 [941]; Hess in: Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Auflage 2001, § 9 InsVV Rdnr. 7; Smid, InsO, 2. Auflage 2001, § 9 InsVV; jeweils für die Anfechtbarkeit der die Zustimmung ablehnenden Entscheidung durch den Insolvenzverwalter).

    Deshalb kann der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Gerichts aus der Insolvenzmasse einen Abschlag (so LG Göttingen, NZI 2001, 665; Haarmeyer, ZInsO 2001, 938 [941]) bzw. eine Teilvergütung (so MK/Nowak, a.a.O., § 9 InsVV Rdnr. 15) auf die zu diesem Zeitpunkt bei entsprechender Tätigkeit bereits entstandene (BGH, NJW 1992, 692 [694] aber später festzusetzende Vergütung entnehmen.

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